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   OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98   

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OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98 (https://dejure.org/1998,6993)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.1998 - 2 M 4436/98 (https://dejure.org/1998,6993)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 2 M 4436/98 (https://dejure.org/1998,6993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 3 SG; § 4 Abs. 1 Nr. 2 SG; § 37 Abs. 1 Nr. 3 SG
    Homosexuelle; Dienstverhältnis; Berufssoldat; Bundeswehr; Führungsaufgaben; Eignungsmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Homosexuelle; Dienstverhältnis; Berufssoldat; Bundeswehr; Führungsaufgaben; Eignungsmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 772
  • DVBl 1999, 933
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 48.97

    Verfassungsrecht - Keine Diskriminierung homosexueller Soldaten durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
    Deshalb beschränkt sich insoweit die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung, ob im Einzelfall der gesetzliche Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt worden ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.11.1997 - 1 WB 48/97 -, NVwZ-RR 1998, 244, 245; Beschluß vom 8.11.1990 - 1 WB 61/90 -, BVerwGE 86, 355, 356; Beschluß vom 26.11.1986 - 1 WB 117/86 - BVerwGE 83, 251, 253).

    An dieser Rspr. hat das BVerwG in seiner - soweit ersichtlich - neuesten Entscheidung ausdrücklich festgehalten (vgl. Beschluß vom 18.11.1997, aaO).

    Selbst bei einer größeren Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlicher Veranlagung könnten im übrigen auch heute noch Verhaltensweisen eines homosexuell veranlagten Soldaten, die bei heterosexuell Veranlagten als normal und üblich angesehen würden, in den Augen Untergebener eine Bedeutung erlangen, die zu Gerede, Verdächtigungen, zur Ablehnung des Ausbilders und damit zu Schwierigkeiten im dienstlichen Bereich führen könnten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.11.1997, aaO).

    Der seit dem Erlaß des Beschlusses des BVerwG vom 18.11.1997 (aaO) verstrichene Zeitraum rechtfertigt keine andere Entscheidung.

    Der Umstand, daß das BVerwG in seinem Beschluß vom 18.11.1997 (aaO) offengelassen hat, ob die homosexuelle Veranlagung des Ast. jenes Verfahrens zur Folge habe, daß er nicht mehr zum Berufssoldaten geeignet sei, rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.

    Entscheidend ist allein die Tatsache, daß die homosexuelle Veranlagung des Ast. in der Truppe bekannt geworden ist und deshalb nicht mehr im Intimbereich des Ast. geblieben ist, sondern in den dienstlichen Bereich der Bundeswehr übergegriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.11.1997, aaO).

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90

    Keine Verwendung homosexueller Soldaten als Ausbilder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
    Deshalb beschränkt sich insoweit die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung, ob im Einzelfall der gesetzliche Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt worden ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.11.1997 - 1 WB 48/97 -, NVwZ-RR 1998, 244, 245; Beschluß vom 8.11.1990 - 1 WB 61/90 -, BVerwGE 86, 355, 356; Beschluß vom 26.11.1986 - 1 WB 117/86 - BVerwGE 83, 251, 253).

    Das BVerwG hat wiederholt entschieden, daß es rechtlich nicht zu beanstanden sei, homosexuell veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden (vgl. Beschluß vom 25.10.1979 - 1 WB 113/78 -, BVerwGE 63, 286 [= DVBl. 1980, 453]; Beschluß vom 8.11.1990, aaO; vgl. auch Beschluß vom 16.2.1976 - VI B 83.75 -, JZ 1976, 444).

    Es hat hierin angesichts des seit dem Erlaß seines Beschlusses vom 8.11.1990 (aaO) verstrichenen Zeitraums dargelegt, selbst wenn sich in Teilen der Gesellschaft die Bewertung homosexueller Neigungen seit 1990 weiter gewandelt haben und in diesem Zusammenhang eine zunehmende Toleranz zu verzeichnen sein sollte, könne jedenfalls bei auszubildenden Soldaten, insbesondere bei Wehrpflichtigen, keine allgemeine Toleranz in einem Ausmaß vorausgesetzt werden, das die Eignungserwägungen des BMVg als sachwidrig erscheinen ließe.

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79

    Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
    Dies gilt auch im Soldatenrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 C 22.79 -, ZBR 1981, 228; Scherer/Alff, SG, 6. Aufl., § 37 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86

    Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
    Deshalb beschränkt sich insoweit die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung, ob im Einzelfall der gesetzliche Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt worden ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.11.1997 - 1 WB 48/97 -, NVwZ-RR 1998, 244, 245; Beschluß vom 8.11.1990 - 1 WB 61/90 -, BVerwGE 86, 355, 356; Beschluß vom 26.11.1986 - 1 WB 117/86 - BVerwGE 83, 251, 253).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78

    Eignung und Verwendung eines Soldaten als Vorgesetzter - Ausschluss der weiteren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
    Das BVerwG hat wiederholt entschieden, daß es rechtlich nicht zu beanstanden sei, homosexuell veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden (vgl. Beschluß vom 25.10.1979 - 1 WB 113/78 -, BVerwGE 63, 286 [= DVBl. 1980, 453]; Beschluß vom 8.11.1990, aaO; vgl. auch Beschluß vom 16.2.1976 - VI B 83.75 -, JZ 1976, 444).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 6 B 83.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderungseignung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
    Das BVerwG hat wiederholt entschieden, daß es rechtlich nicht zu beanstanden sei, homosexuell veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden (vgl. Beschluß vom 25.10.1979 - 1 WB 113/78 -, BVerwGE 63, 286 [= DVBl. 1980, 453]; Beschluß vom 8.11.1990, aaO; vgl. auch Beschluß vom 16.2.1976 - VI B 83.75 -, JZ 1976, 444).
  • VG Hamburg, 26.11.1997 - 12 VG 5657/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98
    Schließlich rechtfertigt auch das den Beteiligten bekannte Urteil des VG Hamburg vom 26.11.1997 (- 12 VG 5657/95 -) keine andere rechtliche Beurteilung.
  • VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97

    Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das

    Oberverwaltungsgericht jedoch durch Beschluß vom 16.12.1998 - 2 M 4436/98 - versagt wurde.

    Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dez. 1998 - 2 M 4436/98 - unter Bezug auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, JZ 1976, 444; BVerwGE 63, 286; BVerwGE 86, 355) ausgeführt ist, homosexuell veranlagte Soldaten könnten nicht als "Ausbilder in der Truppe" verwendet werden (S. 7 d. Beschlußabdrucks), was hier von "entscheidender Bedeutung" sei (S. 9 aaO.), hebt der Kläger mit Recht hervor, daß er sich um die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes beworben habe, die mit Bescheid vom 25.2.1998 wiederum allein unter Hinweis auf seine Homosexualität abgelehnt worden sei, wogegen er jedoch Beschwerde erhoben habe.

  • VG Göttingen, 15.01.2004 - 3 B 332/03

    Beamter auf Probe; Beurteilung; eingeschränkte Überprüfbarkeit; Entlassung;

    Die Entscheidung ist verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1998, a. a. O. S. 266 ff.; Urteil vom 29.05.1990, a. a. O. S. 180; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.1998 - 2 L 2484/96 - Beschluss vom 16.12.1998 - 2 M 4436/98 - Beschluss vom 13.12.2002 - 2 ME 200/02 - Beschluss vom 10.12.2003 - 2 ME 358/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2003 - 2 ME 358/03

    Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Dienstherr; gesundheitliche Eignung;

    2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263; Urt. d. Sen. v. 24.11.1998  - 2 L 2484/96 - Beschl. d. Sen. v. 16.12.1998 - 2 M 4436/98 - u. v. 13.12.2002 - 2 ME 200/02 -).
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